Finanzen: Venture Capital
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BVK begrüßt Änderungen bei AWG-Novelle
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) begrüßt die in letzter Minute vorgenommenen Änderungen bei der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Danach wird ein nicht aus den EU-Ländern oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) kommender ausländischer Investor, der ein deutsches Unternehmen übernehmen will, nun in der Regel innerhalb eines Monats Rechtssicherheit erlangen.
Damit läuft das Verfahren parallel mit der Fusionskontrolle. Die Große Koalition folgt auf diese Weise einem Vorschlag, den der BVK schon früh in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hatte. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung war nach dem bisherigen Entwurf des Gesetzestextes eine reine Ermessensentscheidung und auch an keinerlei Fristen geknüpft.
Nach dem überarbeiteten und heute vom Bundestag verabschiedetem Gesetzestext gibt es nun in unproblematischen Fällen einen Rechtsanspruch auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ferner gilt die Bescheinigung künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Antragsstellung ein Prüfverfahren eröffnet werde. „Dies ist ein wichtiges Signal an alle Investoren außerhalb der EU und der europäischen Freihandelszone EFTA, dass sie in Deutschland schnell Rechtssicherheit erlangen. Wir begrüßen insbesondere die Tatsache, dass das Wirtschaftsministerium die Unbedenklichkeitsbescheinigung innerhalb eines Monats erteilen wird – damit ist ein Fristengleichlauf mit der Fusionskontrolle gewährleistet“, so Dörte Höppner, Geschäftsführerin des BVK. Der BVK hatte bei der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen, dass die überwältigende Anzahl der unkritischen Investitionen nicht unverhältnismäßig durch die AWG-Novelle behindert werden sollte.
Automobilzulieferer in der Krise! Was Private Equity tut, um seine Unternehmen zu unterstützen
Die weltweite Konjunktur- und Wirtschaftskrise hat nicht nur die Fahrzeughersteller von Audi bis VW, sondern inzwischen auch die Automobilzulieferbranche hart getroffen. In vielen deutschen Zeitungen ist derzeit zu lesen, dass infolge der Krise zahlreiche namhafte Zulieferunternehmen Insolvenz anmelden oder zumindest herbe Rückschläge und Umsatzeinbußen in Kauf nehmen mussten.
Zu den insolventen Unternehmen gehören bekannte Namen wie die Walz- und Umform-Technik (HWU), D&W, Geiger, Kittel Supplier, Wagon Automotive, Edscha oder TMD Friction. Andere große Zulieferer, wie Leoni, Bosch, Hella, Getrag, ZF oder die Schaeffler- Gruppe befinden sich in zum Teil gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten und reagieren mit Kurzarbeit und Stellenabbau. Die ganze Branche ist also betroffen. Experten gehen davon aus, dass die Hälfte der ca. 1.500 deutschen Zulieferer insolvenzgefährdet ist. Laut Gregor Matthies, Automobilexperte der Unternehmensberatung Bain & Company, wird bis Ende 2009 die weltweite Automobilproduktion gegenüber 2007 um elf Millionen auf 62 Millionen Wagen einbrechen. Frühestens 2012 werde wieder das Produktionsniveau von 2007 erreicht.
Unter den bereits genannten Automobilzulieferern sind auch Private Equity-finanzierte Unternehmen. Ein Beispiel dafür ist das Unternehmen Edscha. Noch im Dezember hatte der Eigentümer wegen der gesamtwirtschaftlich schwierigen Situation des Unternehmens zusätzliches Kapital zur Überwindung der Krise zur Verfügung gestellt. Leider hat das nicht gereicht: Edscha ist aufgrund eines herben Umsatzeinbruches und trotz der Kapitalspritze insolvent geworden. Auslöser war ein erneuter, nie da gewesener Umsatzrückgang. Vor einer solchen Entwicklung ist leider kein Unternehmen gefeit.
Private Equity-finanzierte Unternehmen stehen somit vor den gleichen großen Herausforderungen wie alle anderen Unternehmen. Zugute kommt ihnen in diesem schwierigen Umfeld, dass sie oftmals über eine deutlich höhere Eigenkapitalquote verfügen wie vergleichbare Firmen in Familienbesitz. Die Eigenkapitalquote bei Private Equity- Investitionen im Jahre 2004 lag bei durchschnittlich 30 % (2008: 42,9%), während deutsche Mittelständler laut Zahlen des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes lediglich auf Eigenkapitalquoten von 15 % kamen.
In der aktuellen Situation wirkt die Verfügbarkeit von Eigenkapital stabilisierend: wenn Banken frisches Kapital nicht mehr zur Verfügung stellen wollen, wird Eigenkapital besonders wichtig um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. In den vergangenen Wochen und Monaten haben vor diesem Hintergrund zahlreiche Beteiligungsgesellschaften ihre Portfoliounternehmen mit zusätzlichem Kapital unterstützt. Ein Beispiel dafür ist die Private Equity-Gesellschaft KKR, welche die Auto-Werkstattkette ATU mit zusätzlichem Kapital in Höhe von 140 Millionen Euro versorgt hat. Hintergrund waren zwei aufeinander folgende milde Winter, die ein entsprechend schwaches Winterreifengeschäft für ATU bedeuteten. In vielen Fällen wird eine nachhaltige Stärkung der Unternehmen in der Krise allerdings nur dann zu erreichen sein, wenn der Zuschuss frischer Liquidität durch den Investor durch einen Beitrag der Gläubiger des Unternehmens in Form eines Forderungsverzichts ergänzt wird.
Gelingt dies nicht, ist eine Insolvenz oft der einzige verbleibende Ausweg um den Unternehmen Perspektiven für einen Neustart zu eröffnen.
All dies verdeutlicht den Willen und das Bestreben von Private Equity-Gesellschaften, ihre Portfoliounternehmen nicht nur im Automobilzulieferbereich auch in Zeiten der Rezession zu stärken. Leider kann kein Eigentümer – auch nicht Private Equity – garantieren, dass die erforderlichen Beiträge aller Beteiligten, auch der Banken, geleistet werden damit sein Unternehmen diese außergewöhnliche Krise unbeschadet überstehen wird. Doch wie jeder verantwortungsvolle Eigentümer setzen auch Private Equity-Gesellschaften alles daran, ihre Unternehmen durch den Sturm zu lotsen. Aus ureigenem Interesse: Die Insolvenz bedeutet für einen Eigentümer immer den Totalverlust seines Einsatzes. Das will jeder vermeiden solange es noch Alternativen gibt.
Regierung folgt BVK-Vorschlägen: AWG-Novelle wird entschärft
Die Große Koalition hat eine deutliche Entschärfung der geplanten Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) angekündigt. Union und SPD folgten damit einem Vorschlag, den der BVK schon früh in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hatte. Danach soll ein nicht aus den EU-Ländern oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) kommender ausländischer Investor, der ein deutsches Unternehmen übernehmen will, nun in der Regel innerhalb eines Monats Rechtssicherheit erlangen. Damit läuft das Verfahren parallel mit der Fusionskontrolle. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung war nach dem bisherigen Entwurf des Gesetztestextes eine reine Ermessensentscheidung und auch an keinerlei Fristen geknüpft. Nach dem überarbeiteten Text gibt es nun in unproblematischen Fällen einen Rechtsanspruch auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ferner gilt die Bescheinigung künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Antragsstellung ein Prüfverfahren eröffnet werde.
Laut des Informationsdienstes "Heute im Bundestag" erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch eine vom Wirtschaftsministerium für die Fraktionen erstellte Formulierungshilfe im Wirtschaftsausschuss. Die Unionsfraktion sprach von sinnvollen Änderungen und verwahrte sich gegen den Eindruck, mit dem Gesetz sollten Investoren ferngehalten werden. Die SPD-Fraktion hob besonders hervor, dass der Rechtsanspruch auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nur in der Begründung des Gesetzentwurfs stehe, sondern jetzt auch ausdrücklich in das Gesetz selbst übernommen werde.
Der BVK hatte seinen Änderungsvorschlag zur AWG-Novelle auf einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 26.1.09 vorgetragen. Hierbei wurden wir maßgeblich von Dr. Rainer Traugott von Linklaters, München, und Mitglied der BVK-Arbeitsgruppe Recht & Steuern unterstützt, dem wir an dieser Stelle herzlich für seinen Einsatz danken! Auch Permira war bei der Anhörung als Sachverständiger vertreten. Dr. Jörg Rockenhäuser trug den Vorschlag ebenfalls vor. Er stellte eindrucksvoll dar, welch hohe Bedeutung eine Änderung der AWG-Novelle für die Transaktionssicherheit hat.
Dem BVK ist es damit gelungen, für seine Mitglieder bei Unternehmenskäufen und -verkäufen von bzw. an Nicht-EU-Ausländer eine Transaktionssicherheit innerhalb eines Monats herzustellen. Wir haben seit einem Jahr intensive Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, den Parlamentariern und dem Kanzleramt geführt, um auf dieses Ergebnis hinzuwirken. Dieser Einsatz hat sich voll ausgezahlt. SPD und Union wollen bereits in der nächsten Sitzungswoche den überarbeiteten Entwurf abschließend beraten, damit das Gesetz dann noch im ersten Quartal in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet werden kann.