Mittwoch, 21. November 2007
Wechselt ein 35-jähriger verheirateter Mann mit einem Kind und einem Bruttojahresgehalt von 40.000 Euro in die Selbständigkeit, muss er 3.200 Euro mehr verdienen, um über das gleiche Nettoeinkommen und die gleiche soziale Absicherung verfügen zu können. Wie ihm geht es vielen Arbeitnehmern in Deutschland, die eine Existenzgründung in Er-wägung ziehen – bei gleichem Nettoeinkommen müssen sie auf Grund gestiegener Kosten für die soziale Absicherung in der Selbstständigkeit ein höheres Bruttoeinkommen erwirtschaften. Anhand von Simulations-rechnungen zeigt das Institut für Mittelstandsforschung Bonn: Finanziel-le Vorteile haben jüngere Männer und einkommensstarke Singles, Nachteile hingegen ältere Arbeitnehmer, Familien mit Kindern und Ein-kommensschwache.
Das IfM Bonn hat anhand umfangreicher Simulationsrechnungen die Kosten der sozialen Absicherung geschätzt, die sich in Deutschland aus dem Wechsel eines Arbeitnehmers in die berufliche Selbstständigkeit ergeben. Als Basis für die Berechnungen wurde das Bruttoeinkommen in der abhängigen Beschäfti-gung verwendet. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung fanden keine Be-rücksichtigung. Die Schätzungen beziehen verschiedene Einkommensstufen und Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in den Merkmalen Geschlecht, Alter und Familienstand unterscheiden, ein. Die Kosten, für die ein potenzieller Selbstständiger zusätzlich aufkommen muss – bei gleichem Niveau an sozia-ler Absicherung wie in seinem bisherigen abhängigen Beschäftigungsverhält-nis – werden Opportunitätskosten genannt.
Hohes Maß an Eigenverantwortung für Selbstständige
Die soziale Absicherung in Deutschland zielt im Kern auf die Absicherung von Risiken, die aus Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit, Unfällen oder Pflegebedürf-tigkeit resultieren. Für Arbeitnehmer besteht mit wenigen Ausnahmen die ge-setzliche Pflicht, sich gegen diese Risiken in der gesetzlichen Sozialversiche-rung mit ihren fünf Säulen Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Pfle-geversicherung abzusichern. Anders stellt sich die Lage für selbstständig Er-werbstätige dar. Für diese Personengruppe geht der Gesetzgeber von einem hohen Maß an Eigenverantwortung aus. Selbstständigen ist es weitgehend frei gestellt, ob und in welcher Weise sie sich gegen die genannten Risiken versi-chern.
Jüngere profitieren, Ältere und Familien sind im Nachteil
Für potenzielle Selbstständige, unabhängig von Alter, Familienstand, Einkom-men und Geschlecht, ist die private Altersvorsorge finanziell immer günstiger als die gesetzliche Versicherungsalternative – so ein zentrales Ergebnis der Studie. Eine private Krankenversicherung wählen dagegen Selbstständige umso eher, je jünger sie zum Zeitpunkt der Existenzgründung sind. Die Prä-mien einer privaten Krankenversicherung sind für jüngere Menschen deutlich niedriger als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Da sowohl Kinder als auch erwerbslose Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert sind, bietet diese für Alleinverdiener mit Familie finanzielle Vorteile. Diese erhöhen sich, je mehr Kinder vorhanden sind. Mit einer privaten Krankenversicherung stellen sich vor allem Singles und Doppelverdiener ohne Kinder besser.
Beispiel: Ein 25-jähriger alleinlebender Mann profitiert hinsichtlich seiner sozia-len Absicherung generell von einem Wechsel in die Selbstständigkeit. Er zahlt, so die Ergebnisse der Simulationsrechnungen, über alle betrachteten Ein-kommensklassen hinweg im Schnitt 6,3 Prozent weniger (gemessen am Brut-toeinkommen aus seiner vorherigen abhängigen Beschäftigung) für die gleiche Absicherungsleistung. Einem 55-Jährigen hingegen entstehen Opportunitäts-kosten in Höhe von 10,7 Prozent. Ein Ehepaar mit einem Alleinverdiener im Alter von 35 Jahren und zwei Kindern muss im Schnitt zusätzliche 7,0 Prozent tragen, ein 55-jähriges Paar beachtliche 13,9 Prozent.
Selbständigen Frauen entstehen höhere Kosten als Männern
Die Prämienhöhe der Krankenversicherung wird auch vom Geschlecht mitbe-stimmt, für Frauen sind die Versicherungsprämien in der privaten Krankenver-sicherung grundsätzlich höher als für gleichaltrige Männer.
Beispiel: Ein 35-jähriger alleinlebender Mann stellt sich aus der Absicherungs-perspektive heraus beim Wechsel in die Selbständigkeit etwas besser als eine gleichaltrige Frau. Ihm entstehen Kosten in Höhe von 0,2 Prozent, ihr in Höhe von 2,1 Prozent gemessen am Bruttoeinkommen der vorherigen abhängigen Beschäftigung. Für Männer lohnt sich vor diesem Hintergrund noch in einem höheren Lebensalter der Wechsel in die Selbstständigkeit.
Fiktives Mindesteinkommen benachteiligt Geringverdiener – auch nach der Gesetzesnovellierung
Zum 1. April 2007 ist das so genannte fiktive gesetzliche Mindesteinkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 1.837,50 auf 1.225 Euro abgesenkt worden. Während der gesetzliche Krankenversicherungsbei-trag der Arbeitnehmer grundsätzlich aus dem tatsächlichen Einkommen er-rechnet wird, ist der Beitrag Selbstständiger unterhalb des Mindesteinkom-mens pauschal festgelegt und erst oberhalb davon einkommensabhängig. Ins-besondere bei niedrigen Einkommen liegen die Opportunitätskosten daher auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau. Die Gesetzesnovellierung führt nach unseren Berechnungen bis zu einem Bruttojahresgehalt von 15.000 Euro zur Verringerung der anteiligen Opportunitätskosten von durchschnittlich 11,9 Prozentpunkten. Diese Einkommensgruppen haben aber nach wie vor über-durchschnittlich hohe Opportunitätskosten zu tragen, ihre Benachteiligung fällt nach der Gesetzesänderung lediglich geringer aus.
Die Studie „Die Opportunitätskosten der sozialen Absicherung für Selbstständige in Deutschland: Simulationsrechnungen für ausgewählte Fallgruppen“ kann für 15 € gegen Rechnung per E-Mail beim Institut für Mittelstandsforschung Bonn bestellt werden.
www.ifm-bonn.org