Gründung: Existenzgründung
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Starthilfe - 2. Die Entscheidung
Hürden kennen – Hürden nehmen
Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen (und auch nach der Eröffnung) müssen Sie mit jeder Menge Hindernissen rechnen. Stellen Sie sich darauf ein und informieren Sie sich über die verschiedenen Fallstricke und Hürden, um ihnen rechtzeitig auszuweichen.
Nach einer Untersuchung der KfW Mittelstandsbank stehen die folgenden „Pleite-Ursachen“ fast alle direkt oder indirekt mit der Gründer-Person in Verbindung:
- Finanzierungsmängel
Viele Gründerinnen und Gründer haben bei der Gründungsfinanzierung oft ihren kurzfristigen
Kapitalbedarf (um laufende Rechnungen zu bezahlen) falsch eingeschätzt und daraufhin ihre Liquidität falsch geplant. Probleme gibt es in dieser Situation vor allem dann, wenn Kunden schleppend oder vielleicht überhaupt nicht zahlen. Gefährlich auch: ein zu hoher Preis bei einer Unternehmens-Übernahme.
- Informationsdefizite
Gründer wissen oft zu wenig vom Marktgeschehen. Sie überschätzen z. B. die Nachfrage für ihr Produkt oder ihre Dienstleistung und unterschätzen die Konkurrenz.
- Qualifikationsmängel
An der fachlichen Qualifikation mangelt es bei Gründern so gut wie nie. Dafür umso mehr an kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnissen. Gerade die Branchenerfahrung ist aber der Schlüssel zum Erfolg.
- Planungsmängel
Hier gibt es zwei Mangel-Varianten: Entweder ist die Planung des Unternehmens-Aufbaus fehlerhaft oder die Planung ist gut, wird aber nicht eingehalten.
- Familienprobleme
Familiäre Probleme sind umso einflussreicher, je kleiner ein Unternehmen ist. Gravierend ist hier vor allem, wenn der Ehepartner die familiären Belastungen gerade in der Anfangsphase nicht oder nicht länger hinnehmen will.
- Überschätzung der Betriebsleistung
Viele Gründerinnen und Gründer schätzen die Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens völlig falsch ein. Oft ist auch der Umsatz des Betriebes zu gering im Verhältnis zu den hohen Investitionen oder Fixkosten.
Wer hilft? Beratung und Coaching
Achten Sie darauf, dass Sie bei Beratungen nicht zu viel Planungsarbeit abgeben und dadurch den Überblick verlieren. Es ist Ihr Unternehmen. Sie müssen die Zügel in der Hand behalten! Gründer und Gründerinnen schätzen ihren Beratungsbedarf oft falsch ein. Oder sie halten Themen für wichtig, die für den Erfolg des Gründungsvorhabens nur eine geringe Bedeutung haben. Informationsdefizite sind die zweithäufigste Ursache für das frühzeitige Aus junger Unternehmen! Nutzen Sie daher die Angebote professioneller Beratungseinrichtungen und kompetenter Beraterinnen und Berater.
Beratung oder Coaching? Das eine schließt das andere nicht aus. In einem Beratungsgespräch werden Ihnen zu Ihren fachlichen Fragen Lösungen präsentiert. Auf welche Weise Sie diese Lösungen umsetzen, bleibt in der Regel Ihnen überlassen. Die Beratungsgespräche finden meist im Büro des Beraters bzw. in einer Industrie- und Handelskammer oder den Gebäuden einer Gründungsinitiative statt. Dabei kann es sich um ein oder mehrere Gesprächstermine handeln.
Der Unterschied zum Coaching ist: Bei einem Coaching werden Sie über einen bestimmten Zeitraum begleitet. Der Coach präsentiert Ihnen keine fertigen Lösungen, sondern ist in erster Linie ein Gesprächspartner mit dem Sie Ihre Herangehensweise besprechen und gegebenenfalls korrigieren können. Dieser Austausch findet in regelmäßigen Abständen statt, so dass der Coach sich ein Bild über Ihre unternehmerische Entwicklung machen kann. Seine kritische Rückmeldung soll Ihnen dabei helfen, Ihre unternehmerischen Kompetenzen weiter zu entwickeln.
In der Praxis sind die Übergänge zwischen einer Beratung und einem Coaching meist fließend.
Vor der Gründung:
In der Vorbereitungsphase sollte Ihr erster Weg zu einer Beratungseinrichtung führen: Kostenlose Beratung gibt es bei den Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern und bei regionalen Gründungsinitiativen. Je weiter Sie mit Ihrer Gründung voranschreiten, desto tiefer gehen Ihre Fragen: Sie benötigen womöglich die Hilfestellung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwalts. Für die detaillierte Ausarbeitung Ihres Businessplans, speziell zu Fragen, die Ihre Branche, Ihren Markt und vor allen Dingen auch die Finanzierung betreffen, kann es sinnvoll sein, einen privaten Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater hinzuziehen. Die Bundesländer beteiligen
sich an den Kosten und bieten dazu Zuschüsse an.
Nach der Gründung:
Nach der Gründung geht es darum, Kunden zu gewinnen, sich einen Platz auf dem Markt zu erobern und das Unternehmen zu festigen. Hier können sowohl ein Coaching als auch eine Beratung sinnvoll sein. An den Kosten für einen Coach beteiligt sich das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“. Über einen Zeitraum von zwölf Monaten können sich sowohl Gewerbetreibende als auch Angehörige der freien Berufe von einem Coach betreuen lassen. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten die Förderung übrigens zu besonders günstige Konditionen. Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Ausarbeitung von Verträgen, Beratung zu Buchführungsfragen, zur Erstellung von EDV-Software oder zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Sollten Sie nach zwölf Monaten noch Beratungsbedarf haben – immerhin befindet sich Ihr Unternehmen noch in der Festigungs- und Wachstumsphase -, können Sie den Zuschuss „Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen“ in Anspruch nehmen. Beide Förderangebote erfolgen aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.
Wie bereite ich mich auf meine Beratung vor?
Gerade bei intensiveren und kostenpflichtigen Beratungen kommt es darauf an, den richtigen Berater zu finden. Hier einige Tipps für die Berater-Auswahl:
- Wählen Sie „Ihren“ Berater!
Die „Chemie“ zwischen Ihnen und Ihrem Gegenüber sollte stimmen.
- Suchen Sie mit System!
Fragen Sie Freunde und Bekannte nach Empfehlungen. Wählen Sie einen Berater, der Ihnen auch komplizierter rechtliche oder wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich erläutern kann. Lassen Sie sich ggf. Referenzen vorweisen. Unternehmensberater finden Sie u. a. in der KfW-Beraterbörse unter www.kfw-beraterboerse.de oder bei den verschiedenen Beraterverbänden.
- Was wollen Sie?
Bestimmen Sie exakt Ihren Bedarf, Art und Umfang der gewünschten Leistung und die Mittel, die Sie für eine kostenpflichtige Beratung zur Verfügung haben. Machen Sie sich Notizen. Das spart Zeit und damit ggf. auch Geld.
- Fragen Sie nach den Kosten!
Fragen Sie – bei kostenpflichtigen Beratungen – nach dem zu erwartenden Umfang der Beratung, welche Kosten wofür und in welcher Höhe anfallen. Beratungen können ggf. auch durch öffentliche Mittel gefördert werden.
Gewusst wie: Know-how für Existenzgründer
Informationsdefizite und Qualifikationsmängel gehören zu den häufigsten Ursachen für das Scheitern von Existenzgründungen. Dabei mangelt es selten an der fachlichen Qualifikation: Die meisten Gründer sind „Meister ihres Fachs“. Mit kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnissen sieht es dagegen oft schlecht aus: Gerade sie sind aber unverzichtbar, um ein gutes Produkt oder eine gekonnte Dienstleistung auch auf Dauer erfolgreich zu verkaufen.
Zu den meisten Themen, die zum „kleinen“ und „großen Einmaleins“ der Unternehmensgründung und –führung zählen, bieten die folgenden Institutionen Lehrgänge, Workshops oder Seminare an. Der Besuch dieser Veranstaltungen gehört zum Pflichtprogramm jeder Gründerin und jedes Gründers.
- Industrie- und Handelskammern (IHKn), Handwerkskammern (HWKn)
- Technologie- und Gründerzentren
- One-Stop-Shops, Starterzentren, Lotsendienste der Kommunen und Kammern
- Branchenverbände, Berufsverbände, Gründungsinitiativen und -wettbewerbe, Volkshochschulen
- Agenturen für Arbeit
- Rationalisierungs- und Innovationszentren der Deutschen Wirtschaft (RKW)
Die Familie im Nacken?
Probleme und Lösungen für Existenzgründerinnen
Der Anteil der Frauen an den Gründungen in Deutschland ist in den letzten drei Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2007 lag der Frauenanteil bei der Gründung von Einzelunternehmen bei 32,8 Prozent (1. Halbjahr 2008: 32,7 Prozent). Im Nebenerwerb wurden 41,1 Prozent der Einzelunternehmen gegründet (1. Halbjahr 2008: 40,9 Prozent). (Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn).
Neben all den bekannten Hürden, die auch jeder Existenzgründer nehmen muss, stehen Existenzgründerinnen mit Familie oft vor besonderen Schwierigkeiten: Haushalt und Kinderbetreuung bleiben nach wie vor meistens an ihnen „hängen“. Kein Wunder, dass familiäre Gründe für Frauen bei Unternehmensaufgaben eine weitaus größere Rolle spielen als für Männer. Organisation und Zeitmanagement sind daher unerlässlich, um den Spagat zwischen Familie und Selbständigkeit zu meistern.
Klären Sie daher vor Ihrer Gründung:
- ob Ihre Familie verbindlich und zu 100 Prozent hinter Ihrem Vorhaben steht
- wer welche Aufgaben im Haushalt zuverlässig übernimmt
- wo sich Zeit einsparen lässt
- wer sich an der Betreuung der Kinder zuverlässig beteiligt
- wie viel Zeit Sie nach der Gründung in Haushalt und Familie investieren müssen bzw. wollen.
Lernen Sie auch loszulassen und Aufgaben zu delegieren und informieren Sie sich darüber, wie viel Zeit Sie für Ihre Gründung und die spätere Unternehmensführung kalkulieren müssen. Unterschätzen Sie auf keinen Fall die Zeit, die Sie für einen erfolgreichen Unternehmensstart benötigen. Und seien Sie sich im Klaren darüber, dass Sie diese Zeit auch wirklich brauchen. Wer vor allem kleine oder grundschulpflichtige Kinder hat, muss nicht selten mit Unvorhergesehenem, wie z. B. Krankheit oder Unterrichtsausfall rechnen. Wenn Sie die Einzige sind, die in diesen Fällen „einspringen“ kann, sollten Sie dies bei der Entwicklung Ihrer Geschäftsidee berücksichtigen. Bauen Sie Ihr Vorhaben langsam auf und starten sie z. B. als Teilzeit- oder Kleinst-Unternehmerin.
Kleinst-Gründung
Als Unternehmerin und Mutter haben Sie zwei „Jobs“. Überfordern Sie sich nicht. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen nicht mehr als z. B. vier Stunden pro Tag für Ihre berufliche Selbständigkeit zur Verfügung stehen, richten Sie sich darauf ein und achten Sie darauf, dass
- Sie Ihre Geschäftsidee auch tatsächlich mit einer vergleichsweise geringen Stundenzahl umsetzen können;
- sowohl die Investitionskosten als auch die laufenden Kosten Ihres Unternehmens möglichst gering sind;
- Sie Ihre Geschäftsidee zu gegebener Zeit weiterentwickeln und Ihr Unternehmen ausbauen können.
Team-Gründung
Eine gute Alternative kann auch eine Gründung im Team sein. Vor allem, wenn das Gründungsteam aus Frauen (oder auch Männern) besteht, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, kann z. B. eine gemeinsame Kinderbetreuung organisiert oder bei Erkrankung eines Kindes die Aufgaben der jeweiligen Gründerin mit übernommen werden.
Ideen mit Diplom -
Gründungen aus Wissenschaft und Hochschule
Existenzgründerinnen und -gründer, die aus der Hochschule kommen, stehen vor den gleichen Anforderungen und Notwendigkeiten wie andere Gründer auch. Dennoch gibt es einige Besonderheiten, auf die hier kurz aufmerksam gemacht werden soll:
- Großes Fachwissen – wenig kaufmännische Kenntnisse
Viele Hochschulabsolventinnen und -absolventen haben ein großes Fachwissen. Kaufmännisches Wissen ist für den Bestand einer Existenzgründung aber genauso wichtig wie fachliches Know-how.
- Gute Gründungsidee – fehlende Marktkenntnisse
Viele Hochschulabsolventen gründen ein Unternehmen mit einer ganz besonderen Geschäftsidee. Ihnen fehlen allzu oft aber Kenntnisse darüber, welche Produkte oder Dienstleistungen am Markt bestehen können oder ob es Konkurrenten mit einem ähnlichen Angebot gibt.
- Hoher Kapitalbedarf
Vor allem für ein technologieorientiertes Unternehmen benötigen Gründer viel Kapital. Mit einem passenden Finanzplan – der auch staatliche Fördermittel, Bürgschaften und Beteiligungskapital berücksichtigt – können hohe Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionskosten gedeckt werden.
- Gute Geschäftsidee – kein Vertriebsnetz
Viele – vor allem technologieorientierte – Gründerinnen und Gründer haben eine exzellente Geschäftsidee. Sie vergessen darüber aber oft zu ermitteln, welche Kunden für ihr Angebot in Frage kommen und wie sie diese erreichen können. Knüpfen Sie Kontakte, etwa auf Messen, und informieren Sie sich auch über Vertriebswege.
- Kooperationspartner
Gerade für technologieorientierte Gründungen benötigt man viel Kapital, das unternehmerische Risiko ist hoch, der Bedarf an Know-how ebenso. Hier können Kooperationen eine große Hilfe sein. Technologie- und Gründerzentren, die sich häufig in der Nachbarschaft von Hochschulen angesiedelt haben, leisten gute Hilfestellung bei der Suche nach einem Kooperationspartner.
- Netzwerke fördern Existenzgründer aus der Hochschule
EXIST – Existenzgründung aus der Wissenschaft ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und Bestandteil der „Hightech-Strategie für Deutschland“ der Bundesregierung.
EXIST möchte:
- das Gründungsklima an Hochschulen und Forschungseinrichten verbessern und eine „Kultur der unternehmerischen Selbstständigkeit“ in Lehre, Forschung und Verwaltung an Hochschulen dauerhaft etablieren;
- wissenschaftliche Forschungsergebnisse in wirtschaftliche Wertschöpfung konsequent übersetzen;
- das große Potenzial an Geschäftsideen und Gründerpersönlichkeiten an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen zielgerichtet fördern;
- die Anzahl innovativer technologie- und wissensbasierter Unternehmensgründungen steigern und damit neue und gesicherte Arbeitsplätze schaffen.
EXIST steht auf drei Säulen:
- EXIST III fördert Projekte von Hochschulen und außeruniversitären öffentlichen Forschungs ein rich tungen, die ein Qualifizierungs- und Unterstützungsangebot für wissenschaftsorientierte Gründungen aufbauen.
- EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung individueller technologieorientierter
Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventen und Wissenschaftlern.
- EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Nicht aus der Not heraus –
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Für viele arbeitslose Bürgerinnen und Bürger bietet der Weg in die berufliche Selbständigkeit eine Möglichkeit, ins Erwerbsleben zurückzukehren. Dabei sind gerade ehemals höher qualifizierte Angestellte besonders erfolgreich. Dennoch: Viele Arbeitslose gründen aus der Not heraus ein Unternehmen, ohne tat sächlich realistische Erfolgschancen zu haben. An erster Stelle steht daher, genau zu prüfen, ob die persönlichen, fachlichen und unternehmerischen Voraussetzungen stimmen.
Für ALG-I-Empfänger: Gründungszuschuss
Existenzgründerinnen und -gründer aus der Arbeitslosigkeit können – wie alle anderen Gründer auch – alle öffentlichen Förderprogramme in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es für Arbeitslosengeld-I-Empfänger den Gründungszuschuss.
Der Gründungszuschuss fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer in zwei Phasen über einen Zeitraum von 15 Monaten.
Phase 1:
In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründerinnen und Gründer den Gründungszuschuss in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes. Ziel ist die Sicherung des Lebensunterhaltes in der Startphase. Hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 Euro, um sich in der Sozialversicherung absichern zu können.
Phase 2:
Nach Ablauf der ersten neun Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.
Voraussetzungen:
Gründung im Haupterwerb
Es werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb erfolgen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Gründerinnen und Gründer müssen bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tage haben. Der Gründungszuschuss von neun Monaten wird 1:1 mit dem noch vorhandenem Anspruch auf Arbeitslosengeld verrechnet. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer einer Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Sie können in dieser Zeit aber schon in die Selbständigkeit starten.
Fachkundige Stellungnahme
Um den Antrag für den Gründungszuschuss zu stellen, müssen Gründerinnen und Gründer die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Diese Stellungnahme gibt Auskunft über die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens. Bei einer Tragfähigkeitsprüfung achten die so genannten fachkundigen Stellen besonders darauf:
- Hat der Gründer ausreichende fachliche und Branchenkenntnisse und ausreichendes kaufmännisches und unternehmerisches Know-how?
- Sind alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (z. B. Konzession, Eintrag in die Handwerksrolle)? Ist die Geschäftsidee konkurrenzfähig?
- Sind die geschätzten Umsätze und Kosten und der geschätzte Gewinn realistisch?
- Ist der errechnete Kapitalbedarf realistisch?
- Hat er finanzielle Reserven und kann Durststrecken überbrücken?
- Wird das zu erwartende Einkommen dem Gründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?
- Kann der Gründer diesen Kapitalbedarf finanzieren?
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Verband deutscher Angestelltenkrankenkassen AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
Eine fachkundige Stellungnahme erteilen:
- Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
- Berufsständische Kammer (z. B. Innung)
- Fachverband (z. B. freie Berufe)
- Bank oder Sparkasse
- Sonstige, z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter, Unternehmensberater, kommunale Wirtschaftsförderung
Was muss man für einen entscheidungsfähigen Antrag bei der Arbeitsagentur vorlegen?
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
- Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse und Befähigungsnachweise)
- Kapitalbedarfsplan
- Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- fachkundige Stellungnahme
- ggf. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
- ggf. Bescheinigung über Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar
- Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
Antragstellung
Der Antrag muss vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Persönliche Vorsorge und Absicherung
- Rentenversicherung
Beim Gründungszuschuss besteht keine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Bezieherinnen und Bezieher des Gründungszuschusses können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf einen Mindestbeitrag stellen. Bei einem Beitragssatz von beispielsweise 14 Prozent beträgt dieser nur etwa 174 Euro pro Monat.
Voraussetzung für die Bewilligung des Beitrags:
Bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt, also alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts notwendig sind (§ 240 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V –). Möchte der Gründer in den Genuss eines geringeren Mindestbeitrags kommen, muss er gegenüber seiner Krankenkasse nachweisen, dass er diese Einnahmen nicht überschreitet. Werden durch die berufliche Selbständigkeit höhere Einnahmen erzielt, als die, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts nach § 240 notwendig sind, steigt der Beitrag. Beachten Sie bitte, dass Sie bei der Berechnung der Einnahmen auch den Gründungszuschuss mit berücksichtigen müssen. Die monatliche Pauschale
zur sozialen Absicherung über 300 Euro dagegen nicht.
- Arbeitslosenversicherung
Bezieher des Gründungszuschusses können sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichern. Den Antrag müssen sie spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit stellen.
Die monatlichen Beiträge belaufen sich auf 20,50 Euro in West- und 17,33 Euro in Ostdeutschland.
- Steuern
Der Gründungszuschuss muss nicht versteuert werden.
Für ALG-II-Empfänger: Einstiegsgeld
ALG-II-Empfänger können für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt werden. Darüber hinaus können zusätzliche Existenzgründungshilfen (z. B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln) gewährt werden, wenn dies für die erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist. Der Fallmanager kann das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses und weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bewilligen, wenn er dies für ratsam hält. Das Einstiegsgeld kann der erwerbsfähige Hilfe bedürftige zur Gründung einer eigenen Existenz verwenden. Hinsichtlich der Höhe des Einstiegsgeldes ist der Fallmanager nicht gebunden. Sie orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt ihren Agenturen eine Orientierung an den Regelsätzen des Arbeitslosengeldes II (z. B. 60 Prozent bei einem Paar). Allerdings handelt es sich hier um eine so genannte Kann-Regelung. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Antrag und Information
Das Einstiegsgeld kann beim Träger der Grundsicherung vor Ort (Jobcenter, ARGE) oder dem zugelassenen kommunalen Träger beantragt werden. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfragen Sie bitte dort.
Beratung und Förderung
Existenzgründungsseminare oder Trainingsmaßnahmen können von der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert werden, es besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sollten sich in jedem Fall von den Existenzgründungsberatern der
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Gründungsinitiativen und Technologie- und Gründerzentren beraten lassen. Über Gründungszuschuss und Einstiegsgeld informieren die Arbeitsagenturen bzw. die Träger für Grundsicherung.
Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit, die ihr Unternehmen bereits gegründet haben und sich in der Start- und Festigungsphase coachen lassen möchten, bietet das Gründercoaching Deutschland besondere Konditionen an. Der Zuschuss beträgt einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag.
Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält.
Aus Erfahrung gut –
ältere Gründerinnen und Gründer
Die geburtenstarken Jahrgänge kommen „in die Fünfziger“. Gleichzeitig geht die Zahl der Geburten zurück. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass immer mehr Gründerinnen und Gründer zur Gruppe „50 plus“ gehören werden.
Gründungsvorteil: Berufs- und Lebenserfahrung
Ältere Gründerinnen und Gründer verfügen über ein enormes Plus gegenüber Jüngeren: ihre Lebenserfahrung, die sich erwiesenermaßen in einer sehr zielgerichteten Vorgehensweise in den verschiedenen Gründungsphasen niederschlägt. Typisch sind häufig auch Planungs- und Führungserfahrung durch Berufstätigkeit und, insbesondere bei Frauen, durch die Familienarbeit. Hinzu kommen bei vielen ein gefestigtes Selbstvertrauen, eine realistische Risikoeinschätzung und Erfahrungen damit, Verantwortung zu tragen. Viele ältere Gründerinnen und Gründer haben außerdem langjährige Berufserfahrungen, Erfahrungen in der Arbeitsorganisation, Kommunikations- und Teamfähigkeit und vielfältige Kontakte zu potenziellen Kunden. Sie haben dann in der Regel keine Probleme, tragfähige und interessante Unternehmenskonzepte zu entwickeln. Vielen fällt nicht zuletzt die Startfinanzierung leichter, wenn sie auf angespartes Eigenkapital zurückgreifen können.
50 plus: Tipps für Gründerinnen und Gründer
- Bankgespräch
Gründerinnen und Gründer ab dem 50. Lebensjahr haben erfahrungsgemäß häufiger Schwierigkeiten,
Bankkredite oder Förderdarlehen zu erhalten. Die Zeit, einen Kredit zurückzuzahlen, ist kürzer. Wichtig ist hier ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept mit einem schlüssigen Rückzahlungsplan.
- Förderung bei fehlendem Eigenkapital
Vor allem langzeitarbeitslose ältere Gründerinnen und Gründer haben ein angespartes Sparguthaben oft aufgebraucht. Daher fehlt ihnen häufig Eigenkapital für den Start in die Selbständigkeit. Für sie kommen Förderdarlehen in Frage, die auch bei geringem oder keinem Eigenkapital gewährt werden können, z. B. das KfW-StartGeld der KfW Mittelstandsbank.
- Fachliches und kaufmännisches Know-how
Den meisten (auch älteren) Gründern fehlt das erforderliche kaufmännische Know-how und notwendige betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Sie sollten daher Weiterbildungsangebote vor allem der Kammern und Branchenverbände nutzen.
- Widereinsteigerinnen: Angebote für Gründerinnen
Viele Frauen, die nach einer Familienpause wieder ins Arbeitsleben zurückkehren, müssen ihr fachbezogenes Wissen aktualisieren. Sie sollten u. a. dafür die Gründe rinnen- bzw. Unternehmerinnen-Netzwerke nutzen.
- Fitness
Es kommt vor, dass ältere Gründerinnen und Gründer das eigene Kräftepotenzial überschätzen und die An forderungen durch die berufliche Selbständigkeit unterschätzen. Sie sollten sich von einem Unternehmensberater oder Coach unterstützen lassen. Und: Wer im Team gründet, kann Belastungen und Aufgaben verteilen.
- Gründung nach langer Angestelltentätigkeit
Nach vielleicht mehr als 30 Jahren Berufserfahrung als Angestellte/r ist es nicht leicht, ohne den Kontakt zu Kollegen und die Arbeitsmöglichkeiten in einem Unternehmen auszukommen. Eine Lösung kann sein, Netzwerke zu nutzen oder mit einem oder zwei Partnern zu gründen.
Willkommen –
Gründungen durch Migranten
Die Zahl der Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund in Deutschland steigt stetig. Insgesamt hat sich die Zahl der deutschen Unternehmer mit Migrationshintergrund sowie der Unternehmer mit ausländischer Staatsbürgerschaft von 555.000 im Jahr 2005 auf 582.000 im Jahr 2007 erhöht.
(Quelle: Statistisches Bundesamt 2008).
Eine institutionalisierte Existenzgründungsberatung ist für viele Gründerinnen und Gründer aus anderen Kulturkreisen nicht selbstverständlich. Informieren Sie sich daher bitte unbedingt über Beratungsangebote vor Ort. In einigen Städten und Landkreisen bieten die Wirtschaftsförderungen und Kammern spezielle Beratungen für ausländische Gründerinnen und Gründer an.
Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung in Deutschland
Das Aufenthaltsgesetz bzw. Freizügigkeitsgesetz/EU regelt, welche Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erfüllt sein müssen.
- Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsland
Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gilt „Niederlassungsfreiheit“ und „Gewerbefreiheit“. Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsland
- dürfen in allen Mitgliedstaaten ein Unternehmen gründen
- sind im Aufnahmemitgliedstaat freizügigkeitsberechtigt.
- Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Land:
Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Staat, die zum Zweck der selbständigen Erwerbstätigkeit einreisen, erhalten einen Aufenthaltstitel, der als Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Wenn Sie sich bereits mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, kann durch Änderung der Auflage zum Aufenthaltstitel die selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt werden.
Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit muss ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis bestehen. Dieses ist in der Regel gegeben, wenn Sie mindestens 500.000 Euro investieren und fünf Arbeitsplätze schaffen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, werden die Voraussetzungen nach der Tragfähigkeit der Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und den Beitrag für Innovation und Forschung beurteilt. Dazu setzt sich die Ausländerbehörde vor ihrer Entscheidung mit der zuständigen Gewerbebehörde, der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen in Verbindung.
Ausländern, die sich bereits in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck als dem der selbständigen Tätigkeit erhalten, kann die selbständige Tätigkeit durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
vgl. Leitfaden zur Existenzgründung (2009)
Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
www.bmwi.de