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Dossier: Gut versichert als Jungunternehmer


10.01.08
Will man ein Unternehmen gründen, sind viele Themen zu beachten. Um jedoch nicht vorzeitig Schiffbruch zu erleiden, sollte jeder junge Selbstständige und Neu-Unternehmer rechtzeitig über das Thema Sicherheit für sich und seine Firma nachdenken.

Was geschieht, wenn der Gründer durch Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr alles regeln kann? Dann ist auf einmal Hängen im Schacht, im schlimmsten Fall kommt der Geschäftsbetrieb zum Erliegen. Doch es gibt auch andere Risiken, die das Unternehmen in seiner Existenz bedrohen können: Man stelle sich vor: Dem Gründer oder der Gründerin gelingt es, durch Darlehen die Betriebsausstattung – Büroeinrichtung, IT-Infrastruktur, Maschinen, Werkstatt oder Labor – zu finanzieren. Plötzlich bricht Feuer aus. Sämtliche materiellen Werte fallen den Flammen zum Opfer.

Ohne Absicherung ruiniert

Ist der Gründer nicht gegen ein solches Risiko abgesichert, bedeutet dies den Ruin. Denn: Der Geschäftsbetrieb lässt sich nicht mehr fortführen. Gleichwohl gilt es, die Darlehen zurückzuzahlen, obwohl keine Einkommensgrundlage mehr vorhanden ist. Aus diesem Grund empfehlen Experten unbedingt den Abschluss einer Feuerversicherung. Sie bietet finanziellen Schutz bei Brand, Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion. Auch die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten trägt die Versicherung. Daneben empfiehlt es sich, eine Leitungswasserversicherung abzuschließen, da nach einem Rohrbruch ausströmendes Wasser nicht nur die EDV-Anlage sondern auch Teile eines Warenlagers vernichten kann. Auch für die Kosten bei der Beseitigung des Schadens an der Rohrleitung kommt die Versicherung auf.


Die Versicherung gegen Einbruchdiebstahl zählt ebenfalls zur Grundausstattung in Sachen Assekuranz, auf die kein Unternehmer verzichten sollte. Sie erstattet nicht nur den Wert gestohlener Gegenstände, sondern übernimmt darüber hinaus die Kosten für den Ersatz zerstörter Einrichtungen, sollten Kriminelle auch die Geschäftsräume verwüstet haben.
Obwohl während einer Instandsetzung zerstörter Büros und Produktionseinrichtungen das Unternehmen den Betrieb nicht aufrecht erhalten kann, kommen auf den Inhaber weitere Kosten zu. Denn Löhne und Gehälter fest angestellter Mitarbeiter laufen weiter. Gleiches gilt für Miet- und sonstige Nebenkosten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, neben der Feuer-, Leitungswasser- und Einbruchdiebstahlversicherung zugleich eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) abzuschließen.

Allzweckwaffe Klein-BU

Die so genannte „Klein-BU-Versicherung“ mit einer Deckungssumme bis zu einer Million Euro empfiehlt sich für das Gros der Existenzgründer. Die Versicherungssumme ist in der Regel identisch mit der des Sachversicherungsvertrags, der oft als Inhaltsversicherung bezeichnet wird. In Erwägung ziehen sollte man auch eine so genannte „Allgefahren-Deckung für Büroelektronik“. Sie schützt vor finanziellen Verlusten, sollte die IT-Infrastruktur versagen und der Geschäftsbetrieb daraufhin zusammenbrechen. Zumal laut Statistik nur fünf Prozent aller EDV-Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl verursacht werden. Viel häufiger streikt die Anlage als Folge von Überspannung beziehungsweise Blitzeinwirkung. Aber auch wegen falscher Handhabung, Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung.

Doch damit nicht genug: Auch die Ansprüche Dritter, sofern berechtigt, können einen Existenzgründer rasch an den Rand, wenn nicht gar direkt in den Ruin treiben. Aus diesem Grund empfiehlt sich in zahlreichen Fällen der Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen. Dazu zählen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte. „Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten kann“, sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Für den freiberuflichen Statiker, dem beim Planen eines Gebäudes ein Fehler unterlaufen kann, ist die Berufshaftpflichtversicherung ebenso wichtig, wie die Betriebshaftpflicht für einen Handwerker. Die Kosten einer solchen Versicherung sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Gründer sollten daher von Anfang an auf eine ausreichende Deckungssumme achten.

Produkthaftpflicht – USA lässt grüßen

Immer größere Bedeutung gewinnt auch die Produkthaftpflichtversicherung, die mit der Betriebshaftpflicht kombiniert werden kann. So haftet ein Warenhersteller – vielfach sogar ein Importeur – für Schäden aus Produktmängeln. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Neue Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung ergeben sich durch das Umweltschadengesetz, das am 14. November in Kraft getreten ist. Betroffen sind nicht nur Chemie- sowie Bauunternehmen oder Landwirte sondern auch Handwerksbetriebe. Die Versicherung kommt für Schäden auf, die nicht das Eigentum von Privatpersonen oder Unternehmen betreffen, sondern auch die „der Allgemeinheit gehörende“ Umwelt tangieren. Der Umweltschadenverursacher hat nun die Pflicht, die zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und mit ihr entsprechende Maßnahmen zur Sanierung abzustimmen. Betroffene Bürger, Naturschutzverbände (BUND, NaBu) oder regionale Umweltbehörden können Umweltschäden zur Anzeige bringen.


Info-Kasten
Das gesamte Spektrum der Versicherungsangebote kann an dieser Stelle nur in einer groben Übersicht dargestellt werden. Einen aktuellen Überblick über Versicherungstypen und -möglichkeiten bietet die Broschüre „Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ des Informationszentrums der deutschen Versicherer.
Neben Informationen über Personen- und Sachversicherungen enthält die 60-seitige Publikation zahlreiche Beispiele, Erklärungen von Fachbegriffen sowie Checklisten, um den individuellen beziehungsweise betrieblichen Bedarf nach Versicherungsleistungen zu ermitteln. Darüber hinaus findet sich eine Liste mit Institutionen, die zu den unterschiedlichsten Versicherungsthemen konkrete Fragen im Einzelfall beantworten können. Die Broschüre kann kostenfrei bezogen werden beim Informationszentrum der deutschen Versicherer. Bestellhotline: 0800 / 742 43 75. Eine Beratungshotline ist ebenfalls eingerichtet. Sie ist unter der Telefonnummer 0800 / 339 93 99 zu erreichen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.klipp-und-klar.de





 

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