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Nur wer frühzeitig alle, auch steuerliche Alternativen berücksichtigt, ist in der Lage aktiv auf die missliche Situation zu reagieren. Joachim R. Zill, vereidigter Buchprüfer und Steuerberater aus Köln, gab exklusiv für GründerMagazin wichtige Tipps.


Der Arbeitgeber von Paul Power hat den Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Damit reihte sich dieses Unternehmen in die Reihe der 40.000 jährlichen Insolvenzen seit dem Jahre 1999 ein. Der Insolvenzverwalter teilte Paul Power heute Mittag mit, dass Paul Power vom Dienst freigestellt sei. Nach über 200 erfolglosen Bewerbungen denkt Paul Power auch über die Alternative 'Selbständigkeit' nach. Unmittelbar nach der Arbeitslosigkeit könnte er jedoch Kontakt zu seinem Steuerberater aufnehmen und sich über die steuerlichen Auswirkungen einer nebenberuflichen Selbständigkeit erkundigen. Steuerberater Pfiffig erklärte nun seinem Mandanten, dass er als Existenzgründer (auch nebenberuflich) nach § 7 g Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) für künftige Investitionen in seinem Unternehmen - die er innerhalb der nächsten 5 Jahre zu investieren beabsichtige - eine Ansparabschreibung bilden kann und bereits im Jahr 2006 mit 40 % des Investitionsvolumens wie Abschreibungen als Betriebsausgaben in seinem Unternehmen verbuchen.

Erstattungspotenzial generieren


Sollte es dadurch zu Verlusten kommen, erfolgt für das Jahr 2006 eine Steuerveranlagung mit Null. Dies hat zur Folge, dass die von Paul Power gezahlte Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag gemäß unseres angenommenen Beispiels mit 15.718,24 Euro zur Erstattung durch das Finanzamt führt. Darüber hinaus kann ein noch nicht verrechneter Verlustüberhang in das Vorjahr, also 2005 zurückgetragen werden. Dadurch kann für das Jahr 2005 auch ein bereits vorliegender Steuerbescheid nachträglich zum Vorteil von Paul Power durch das Finanzamt geändert werden, so dass auch hier bis zu 11.610,84 Euro Einkommensteuer-Erstattungspotential generiert werden kann.

Paul Power überlegte nun, in welcher Branche er eventuell eine nebenberufliche Unternehmensgründung vornehmen kann. Beispielsweise als selbständige Vertriebspartner eines Unternehmens, das über Multi-Level-Marketing (MLM) seine Produkte vermarktet. Steuerberater Pfiffig erkannte, dass über die Vertriebsebene e-commerce für seinen Mandanten das finanzielle Risiko (kein Warenlager, keine Forderungsverluste) sehr gering ist. Die laufenden Kosten entstehen als Telefonkosten, Kfz-Kosten, Steuerberaterkosten und Bürokosten.

Einstieg ins Network-Marketing


Durch die Vertriebsform MLM in Verbindung mit einem e-commerce-Shop liegen alle für einen Gewerbebetrieb geforderten wesentlichen Betriebsgrundlagen vor. Und mit einem zeitlichen Einsatz von 2 bis 10 Std. wöchentlich kann das Unternehmen nebenberuflich begonnen werden. Steuerlich gilt Paul Power daher als Unternehmer.

Auch griff er den Rat seines Steuerberaters auf, im Gründungsjahr über die Strategie 'Ansparabschreibung' die gezahlte Lohnsteuer 2006 zu generieren. Paul Power hat über die Strategie der nebenberuflichen Existenzgründung unter der Sicherheit des Arbeitslosengeldbezuges innerhalb von ca. 18 Monaten über die Einkommensteuer-Veranlagung 2004 einen Steuerbetrag von rund 15.618 Euro generiert und inzwischen aus seiner nebenberuflichen eine hauptberufliche Existenz begründet. Er konnte dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhalten und sogar seine Bonität festigen.

Nebenberufliche Existenzgründung


Die Strategie der nebenberuflichen Selbständigkeit ist natürlich auch für Menschen möglich, die hauptberuflich im Anstellungsverhältnis tätig sind.

Mit diesem Informationsstand erkundigte sich Paul Power im nächsten Termin mit seinem Betreuer beim Arbeitsamt über die Konsequenzen einer nebenberuflichen Existenzgründung. Er erfuhr, dass er selbstverständlich nebenberuflich eine Existenz gründen kann. Wenn er aber Gewinne von mehr als 400 Euro monatlich durchschnittlich erziele, aus dem Arbeitslosengeldbezug ausscheide. Gewinne bis 165 Euro werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, darüber hinausgehende bis 400 Euro kürzen den Betrag des Arbeitslosengeldes um den 165 Euro übersteigenden Betrag. Beträgt das Arbeitslosengeld mehr als 1.000 Euro mtl. Ist der Betrag anstelle 165 Euro = 200 Euro. Das Arbeitsamt erhält die monatlichen Gewinne/Verluste durch BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater nachgewiesen.

Da der nebenberufliche Unternehmensaufbau sicherlich einen Zeitraum von mind. 12 bis 18 Monaten benötigt, um ein regelmäßiges Einkommen von ca. 1.000 Euro aufzubauen, ist während dieser Zeit mit dem Arbeitslosengeld die wirtschaftliche Existenz abgesichert. Sobald abzusehen ist, dass die Einkommensgrenze von 400 Euro überschritten wird, hat Paul Power die Möglichkeit für 6 Monate Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt zu beziehen ( Gleichhoch wie Arbeitslosengeld zuzüglich Sozialversicherungsanteil). Ab Bezug des Überbrückungsgeldes ist die Einkommensgrenze von 400 Euro nicht mehr relevant.

Selbstverständlich bleiben für Paul Power auch die öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten, Startgeld oder Mikrodarlehn, die er aber vor der Umstellung der nebenberuflichen auf die hauptberufliche Existenz bei seiner Hausbank beantragen muss.
 

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