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17.01.08
Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 profitieren Gründer mit größeren Projekten und kleine Unternehmen von der Ansparrücklage. GründerMagazin zeigt die wichtigsten Änderungen.


Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Der Schatten der Unternehmenssteuerreform allerdings scheint besonders lang zu sein: Viel diskutiert tritt sie nun Anfang 2008 in Kraft. „Normalerweise haben Unternehmer und Gründer erst mal andere Sorgen, als sich mit der nächsten Steuerreform zu beschäftigen“, berichtet Christoph Schönberger, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Aachen.

Ein genauer Blick auf die Vor- und Nachteile des neuesten Werkes von Union und SPD lohnt sich allerdings. Vor allem für solche, die im nächsten Jahr den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchten. Schon die Wahl der Unternehmensform - Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft - birgt sowohl Vor- als auch Nachteile. „Ertragsreiche Unternehmen sind natürlich am besten mit der Kapitalgesellschaft, also der GmbH, beraten“, erklärt der Fachmann. Hier wird die Höchstmarke der Unternehmensteuerreform mit einer steuerlichen Belastung von circa 30 Prozent erreicht. Vor der Steuerreform waren es knapp 40 Prozent.

Steuergeschenk für KMU


Hat man die Gründung einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens in Planung, beläuft sich die steuerliche Entlastung auf drei bis vier Prozent-Punkte. „Allerdings gibt es hier genau wie bei den Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, den Gewinn ganz oder teilweise zu thesaurieren“, so Schönberger. „In diesem Fall wird der Gewinn wie bei einer GmbH mit circa 30 Prozent besteuert“, so Schönberger weiter. Kleine Unternehmen scheinen es der Politik besonders angetan zu haben. Für sie hat sich die Regierung mit der so genannten Ansparrücklage ein besonderes Steuergeschenk einfallen lassen: „Die Ansparrücklage dient dazu, künftige Investitionen heute schon steuerlich und damit gewinnmindernd geltend machen zu können“, erklärt Schönberger. Die geplante Investition muss auch nicht mehr ganz genau bestimmt werden und der Zeitraum wurde von zwei auf drei Jahre erweitert. Um die Bildung steuerlicher Rücklagen zu erleichtern, wurde die Betriebsvermögensgrenze von 210.000 Euro auf 235.000 Euro erhöht.

20 Prozent vom „Paket“ abschreiben

Bei aller Großzügigkeit will der Fiskus natürlich auch etwas von dem Steuerkuchen einbehalten. Das geschieht unter anderem durch die Streichung der degressiven Abschreibung. „Gerade Wachstumsunternehmen sind davon betroffen“, so Schönberger. „Viel ärgerlicher ist in diesem Zusammenhang auch die Neubehandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter“, so Schönberger. Bei der Anschaffung von einem neuen Laptop, Diktiergerät oder Schreibtischstuhl konnte der Unternehmer das geringwertige Wirtschaftsgut bis zu einer Obergrenze von 410 Euro abschreiben. Ab 2008 muss der gewerbliche Existenzgründer mit einer Obergrenze von 150 Euro vorlieb nehmen. Und er muss das Wirtschaftsgut noch im selben Jahr als Betriebsausgabe absetzen. Im Klartext heißt das: „Wirtschaftsgüter, die mindestens 150 Euro und höchstens 1000 Euro kosten, müssen zu einem großen Paket zusammengefasst werden. Davon kann dann der Unternehmer 20 Prozent abschreiben“, so Schönberger. So muss auch der Laptop, der schon längst von der Steuer abgeschrieben worden ist, noch in den Büchern geführt werden, damit alles seine Richtigkeit hat.

Attraktiv für Gründungen aus dem Ausland

Das Ziel der Unternehmenssteuerreform ist klar: Es soll wieder mehr investiert werden in Deutschland. Wäre es dann nicht auch für Gründer aus Belgien oder den Niederlanden attraktiv, ihr Unternehmen im nahe gelegenen Deutschland zu gründen? Der Experte sieht hier durchaus Vorteile. Gründer aus Belgien oder den Niederlanden zahlen immerhin (noch) eine höhere Unternehmenssteuer als ihre Kollegen in Deutschland: „Ein Unternehmenssteuersatz von 30 Prozent für Kapitalgesellschaften wird eine positive Signalwirkung haben“, so Schönberger. Der Fachmann ist sich sicher: Deutschland wird - dank der Unternehmenssteuerreform - als Investitionsstandort im internationalen Vergleich aufholen.
Der Auitor Christoph Schönberger ist Steuerexperte der IHK Aachen

 

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