Die Förderprogramme der KfW Mittelstandsbank
KfW Mittelstandsbank bietet den kleinen Unternehmen und Freiberuflern sowie den Existenzgründern, verschiedene Förderprogramme. Hier finden Sie im Überblick einzelne Programme.
Die Voraussetzungen für alle Programme:
- Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über
Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite teilweise die
Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl
steht dem Kreditnehmer frei.
- Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
- Es Handelt sich nicht um einen Sanierungsfall bzw. ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“.
- Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Betriebsbeihilfen (z.B.
Liquiditätsbeihilfen).
- Die meisten Programme können mit den anderen Förderprogrammen der KfW
Mittelstandsbank kombiniert werden.
In den meisten Programmen werden folgende Investitionen, die dem im Antrag beschriebenem vorhaben dienen, betriebsnotwendig sind und dem Unternehmens- / Finanzierungsanteil des Antragsstellers entsprechen, mitfinanziert:
- Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
- Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen)
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils
- Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder
betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt).
- Externe erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei
Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen.
- Kosten für erste Messeteilnahmen
..............................................................................................................................................................
KfW-StartGeld
Startkapital für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren vorhaben nicht mehr als 50.000 Euro kostet und die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind; unter anderem weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro oder Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro haben. Die Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.
„Das Programm KfW-StartGeld wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde.“
Was wird mitfinanziert?
- Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung können mit KfW-StartGeld unterstützt werden, sofern das vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
- Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
-Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers) bis maximal insgesamt 20.000 Euro.
-Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen.
KfW-Sonderprogramm 2009
Der Kredit zur Investitionsfinanzierung in Deutschland.
Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das KfW-Sonderprogramm 2009 angeboten. In seiner Struktur ist das Programm am KfW-Unternehmerkredit orientiert.
Wer kann Anträge stellen?
- Freiberuflich Tätige sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Der maximale Jahresumsatz beträgt in der Regel 500 Millionen Euro. Anträge können voraussichtlich ab 01.12.2008 über durchleitende Kreditinstitute gestellt werden.
Kreditbetrag: maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben.
Unternehmerkapital
Eine innovative Produktfamilie für Existenzgründer, Freiberufler sowie junge und etablierte Unternehmen.
Mit dem „Unternehmerkapital“ bietet die KfW Mittelstandsbank Ihnen langfristige Nachrangdarlehen an. Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderung aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. In der Regel sind keine Sicherheiten erforderlich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass natürliche Personen als Endkreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens haften. Nachrangdarlehen bündeln damit die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital, verbessern auf diese Weise die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln. Warum „Unternehmerkapital“ eine Produktfamilie ist: Jedes Unternehmen durchläuft unterschiedliche Entwicklungsphasen. Dementsprechend setzt sich „Unternehmerkapital“ aus drei Bausteinen zusammen.
ERP-Kapital für Gründung für Existenzgründer und junge Unternehmer bis 2 Jahre nach Geschäftsaufnahme Gründer erhalten verbilligte Zinssätze aus dem ERP-Sondervermögen.
Kreditbetrag: Maximal 5000.000 Euro insgesamt je Antragsteller. Dabei werden auch früher gewährte (ERP) Eigenkapitalhilfedarlehen angerechnet. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre.
ERP-Kapital für Wachstum für Unternehmen, deren Geschäftsaufnahme mehr als 2 und höchstens 5 Jahre zurückliegt. Wachstumsunternehmen erhalten verbilligte Zinssätze aus dem ERP-Sondervermögen.
Kreditbetrag: Maximal 500.000 Euro pro Vorhaben eines Antragstellers. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre.
KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen für etablierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind.
Wer kann Anträge stellen?
Mittelständische in- und ausländische Unternehmen/freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren sowie mittelständische deutsche Unternehmen/freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren. Bei Investitionen im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen wirtschaft (maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. Euro) und freiberuflich tätige aus Deutschland Anträge stellen. Zusätzlich antragsberechtigt sind:
- Tochtergesellschaften der deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
- Jointventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % förderfähigen Investitionskosten
Kreditbetrag: maximal 4 Mio. Euro pro Vorhaben
Laufzeit: 10 Jahre bei beiden Tranchen.
KfW-Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit steht Existenzgründern, Freiberuflern und in- und ausländischen gewerblichen Unternehmen (die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet. zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragsstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden) zur Verfügung, die in Deutschland investieren wollen.
- auch für Investitionen im Ausland
Zusätzlich antragsberechtigt sind:
- Tochtergesellschaften der deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland,
- sowie Jointventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfe zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Sowohl im In- als auch im Ausland können mit dem KfW-Unternehmerkredit Betriebsmittel finanziert oder vorübergehende Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden.
Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind förderfähige Kosten die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte. Bei Vorhaben im Ausland sind grundsätzlich die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Im Fall von Jointventures und Beteiligungen ist daher der mit dem deutschen Anteil gewichtete Wert des Gesamtvorhabens maßgeblich.
Ausnahme: Bei Vorhaben in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU-Jointventure-Partnern förderfähig.
Kreditbetrag: Maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
ERP-Regionalförderprogramm
Günstige ERP-Mittel für Investitionen in strukturschwachen Gebieten.
Kleine und mittlere Unternehmen in den deutschen Regionalfördergebieten (alle Regionen in den neuen Bundesländern sowie Regionalfördergebiete in den alten Bundesländern) können Mittel aus dem ERP-Regionalförderprogramm zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in Anspruch nehmen.
Finanzierungsanteil
- In den Regionalfördergebieten der alten Länder:
bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten
- In den neuen Ländern und in Berlin:
bis zu 85 % der förderfähigen Investitionskosten
Kreditbetrag: Maximal 3 Millionen Euro pro Vorhaben
ERP-Innovationsprogramm
Eine Zinsgünstige Kreditfinanzierung für innovative Unternehmen.
Innovationen sind für die wirtschaftliche Dynamik und das Wachstum von großer Bedeutung. Mit dem ERP-Innovationsprogramm fördert die KfW sowohl forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Programmteil 1) als auch die Markteinführung (Programmteil 2) neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Durch unser Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Kredit (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht, stärken wir zusätzlich die Kapitalstruktur Ihres Unternehmens.
Kreditbetrag: Maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Wer kann in Programmteil 2 gefördert werden?
Anträge können gestellt werden von freiberuflich Tätigen und Unternehmen, die ein innovatives Produkt, Verfahren oder Dienstleistung in Deutschland einführen oder sich an der Markteinführung wesentlich beteiligen.
Was wird in Programmteil 2 (Markteinführungsphase) mitfinanziert?
- Kosten für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung und Marktinformation, soweit die Maßnahmen darauf abzielen, einmalige Informationsbedürfnisse sicherzustellen, die bei der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entstehen.
- Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren (z.B. Produktionsaufbau).
Kreditbetrag: Alte Länder: maximal 1 Millionen Euro pro Vorhaben; Neue Länder und Berlin: maximal 2,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Kreditlaufzeiten: 10 Jahre für beide Tranchen.
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland.
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten. Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 € nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).