Montag, 11. Februar 2008
Mit der Reform des GmbH-Gesetzes „Gesetz zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG), die voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2008 in Kraft tritt, soll unter anderem die leichtere und schnellere Gründung von Unternehmen dieser Rechtsform ermöglicht werden. Die Gründung soll durch verschiedene Maßnahmen erleichtert werden.
Mit der Reform des GmbH-Gesetzes „Gesetz zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG), die voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2008 in Kraft tritt, soll unter anderem die leichtere und schnellere Gründung von Unternehmen dieser Rechtsform ermöglicht werden. Die Gründung soll durch verschiedene Maßnahmen erleichtert werden.
Die Gründung einer (regulären) GmbH soll bereits ab einem Stammkapital von 10 000 Euro möglich sein (statt bisher 25 000 Euro). Mit einem Stammkapital von weniger als 10 000 Euro kann eine GmbH in der Variante der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft gegründet werden. Außerdem: Für einfache Standardfälle (höchstens drei Gesellschafter, Bargründung) kann eine vorgegebene Mustersatzung verwendet werden, bei der es nicht der notariellen Beurkundung, sondern nur einer Beglaubigung der Unterschriften bedarf. Und: Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister erfolgt zukünftig unabhängig vom Vorliegen eventueller verwaltungsrechtlicher Genehmigungserfordernisse. Darauf macht das Bundeswirtschaftsministerium aufmerksam. (vdi news)
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