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KfW-StartGeld für Gründer und junge Unternehmen

Dienstag, 18. Dezember 2007
Für Gründer und junge Unternehmen startet zum Jahresbeginn ein neues Förderprogramm mit attraktiven Konditionen. Mit dem 'KfW- StartGeld' fördert die KfW Mittelstandsbank ab 1. Januar 2008 Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt tätig sind und deren Fremdfinanzierungsbedarf nicht mehr als 50.000 EUR beträgt. 'Gründungen schaffen Arbeitsplätze und Innovationen', sagt Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. 'Mit dem neuen 'KfW-StartGeld' verbessern wir die Finanzierungsbedingungen für Unternehmensgründer ganz erheblich', so Matthäus-Maier.

Im neuen 'KfW-StartGeld' werden die beiden bisherigen Gründerprogramme 'Mikro-Darlehen' und 'StartGeld' zusammengefasst. Bereits Anfang 2007 hatte die KfW eine 30%ige Zinssenkung in diesen Spezialprogrammen für Gründer vorgenommen, was zu einem deutlichen Anstieg der Anträge und Zusagezahlen beigetragen hat.

Das neue Programm startet jetzt mit noch attraktiveren Zinskonditionen. Der Zinssatz beträgt ab 1. Januar 2008 5,80 % nom. bei einer Laufzeit von fünf Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr bzw. 5,90 % nom. bei zehn Jahren Laufzeit und bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Mit dieser weiteren Zinssenkung will die KfW Mittelstandsbank Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit noch effektiver unterstützen.

Die wesentlichen Produktmerkmale des 'KfW-StartGelds' im
Überblick:

Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw. zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren

Antragsstellung für Gründer und junge Unternehmen/Freiberufler bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso für Nebenerwerbsgründungen, die mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sind

Jederzeit kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich

Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.

Auch für das neue 'KfW-StartGeld' gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Verfahren zwischen KfW und Hausbank für das neue Programm weiter vereinfacht.

Die KfW Mittelstandsbank förderte im vergangenen Jahr den Mittelstand mit rund 22 Mrd. EUR. Allein an Gründer wurden rd. 15.000 Kredite mit einem Volumen von knapp 2,2 Mrd. EUR vergeben.

Service:
Anträge für das neuen 'KfW-StartGeld' bei Banken oder Sparkassen gestellt werden. Weitere Informationen gibt beim KfW- Infocenter unter der Telefonnummer: 0 18 01 / 24 11 24 oder unter www.kfw-mittelstandsbank.de.


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