16.08.07
Beteiligungen an nicht börsennotierten Jungunternehmen sollen steuerlich besser gefördert werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Vorlage für ein "Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen" (MoRaKG). Hauptkriterien für die steuerliche Privilegierung von Wagniskapital sind, dass die Zielfirma des Engagements nicht älter als zehn Jahre ist und ihr Eigenkapital nicht mehr als 20 Millionen Euro beträgt. Darüber hinaus diskutierte die Ministerrunde die Eckpunkte für ein Gesetz zur Risikobegrenzung bei Finanzinvestitionen. Hierbei geht es im wesentlichen um mehr Transparenz, verschärfte Informationspflichten sowie eine intensivere Beobachtung von Finanzinvestoren durch die Aufsichtsbehörden.
Das MoRaKG soll zum Jahresanfang 2008 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates. In Sachen Risikobegrenzung soll ein Gesetzentwurf im Herbst vorliegen. Das Gesetz selbst soll im Frühjahr 2008 in Kraft treten. Eine direkte Verbindung zwischen dem Vorhaben und den aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten, ausgelöst von Problemen am US-Hypothekenmarkt, gibt es nach Angaben aus Regierungskreisen nicht. Es geht aber um ähnliche Zielsetzungen, wie sie jetzt in Verbindung mit den aktuellen Vorgängen diskutiert werden.
FÖRDERUNG VON WAGNISKAPITAL
Das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital trifft in der privaten Beteiligungsbranche nur auf halbherzige Unterstützung. So befand am Dienstag der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK), das Gesetz biete zwar deutliche Fortschritte für Wagniskapitalbeteiligungsfirmen. Der Anspruch aus dem Koalitionsvertrag, ein Private-Equity-Gesetz für die gesamte Branche zu formulieren, bleibe aber unerfüllt.
Die steuerliche Begünstigung läuft im wesentlichen über eine Gewerbesteuerbefreiung für die Wagniskapitalgesellschaft, wenn die geforderten Kriterien für ihr Engagement erfüllt sind. So darf die Beteiligung an dem Jungunternehmen maximal 15 Jahre bestehen. Die Regierung schreibt zudem vor, dass eine geförderte Beteiligungsgesellschaft mindestens 70 Prozent ihres verwalteten Vermögens in Wagniskapitalbeteiligungen angelegt haben muss. Das Engagement an der Zielgesellschaft darf 90 Prozent aber nicht übersteigen. Steuermindernde Verlustvorträge bei Jungunternehmen beim Einstieg einer Beteiligungsgesellschaft gehen nicht, wie bei anderen Firmen, nach einem Eigentümerwechsels unter. Zur Gegenfinanzierung wird der Anteil der steuerbefreiten Teils der Vergütung von Beteiligungsmanagern (Carried Interest) auf 40 von 50 Prozent gesenkt. Insgesamt kostet das neue Gesetz den Fiskus nach Regierungsangaben 465 Millionen Euro.
ECKPUNKTE FÜR RISIKOBEGRENZUNGSGESETZ
Die Eckpunkte zur Begrenzung der Risiken, die von Finanzinvestitionen ausgehen können, beinhalten im Kern eine Verschärfung der Informationspflichten und mehr Transparenz bei Beteiligungen und Übernahmen. Geprüft werden soll zudem, ob gesetzgeberisch gehandelt werden sollte, um Kreditnehmern mehr Transparenz für den Fall zu verschaffen, dass der Kreditgeber die Forderung weiterverkauft. Der Verkauf von Kreditforderungen von privaten oder kommerziellen Kunden hat in letzter Zeit deutlich zugenommen.
Auch die intensivere Beobachtung und Analyse der Tätigkeit von Finanzinvestoren durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank wird angeregt. "Die Beobachtung und Aufsicht soll sich insbesondere auf die Prime Broker erstrecken", heißt es in dem Papier. Prime Broker sind die ersten Handels- und Finanzierungspartner der in die Kritik geratenen stark renditeorientierten Hedge-Fonds.
|