30.07.07
Im letzten Jahr wurden die Fördermittel für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit (Ich-AG und Überbrückungsgeld) zum so genannten Gründungszuschuss zusammengelegt. Die Regelförderungsdauer beträgt neun Monate.
Was die wenigsten Gründer wissen, ist, dass die Möglichkeit besteht, den Zuschuss für weitere sechs Monate zu erhalten. Die Förderung für die ersten neun Monate wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Die Förderung für die folgenden sechs Monate erfolgt allerdings pauschal mit lediglich 300 Euro pro Monat. [JE]
Die Arbeitsagenturen weisen in der Regel nicht von sich aus auf die Möglichkeit der Verlängerung hin. Daher müssen Sie unbedingt von sich aus tätig werden und nachfragen. Zudem besteht kein Rechtsanspruch, sondern die Gewährung der Verlängerung liegt im Ermessen der Agentur. Sie müssen, um die Verlängerung zu erhalten, eine „intensive Geschäftstätigkeit“ nachweisen. Dazu sollten Sie einen Status mit Ausblick einreichen, aus dem hervorgeht, dass es um die künftige Entwicklung Ihres Geschäfts günstig steht.
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