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Steuervorteile für Ehrenämter

27.07.07
Wer gemeinnützig in einem Verein tätig ist, könnte künftig mehr Steuervorteile genießen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein, aufmerksam. Nach der bereits im Bundestag verabschiedeten Gemeinnützigkeitsreform soll das Engagement bei mildtätigen und kulturellen Einrichtungen stärker gefördert werden. Inhalte sind unter anderem die Anhebung der Übungsleiterpauschale, ein vereinfachter Spendennachweis sowie Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit in Vereinen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. begrüßt die neuen Regelungen, die bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gelten sollen, kommen sie doch Steuerzahlern zugute, die viel für die Gesellschaft tun.


Durch die Reform wird die Arbeit der vielen tausend Helfer in Deutschland noch mehr gewürdigt. Ein Eckpunkt des Gesetzes ist die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 1.848 Euro auf 2.100 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sollen bereits ab 2007 die Einnahmen von Menschen, die sich nebenberuflich als Betreuer, Erzieher, Ausbilder oder Pfleger engagieren, steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Voraussetzung ist allerdings wie bisher, dass die Tätigkeit höchstens ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs ausmacht. Darüber hinaus müssen durch die Tätigkeit die Fähigkeiten anderer Menschen gefördert werden. Nebenberuflich tätige Jugendtrainer eines Fußballvereins könnten demzufolge vom Steuerbonus profitieren. Kassierer und Platzwarte jedoch nicht.

Steuervergünstigung für Vereinsarbeit

Doch auch für diese sowie für Vereinsvorstände sollen erstmals Steuervergünstigungen eingeführt werden. Im Gesetz ist ein Steuerfreibetrag für nebenberufliche Einnahmen in Höhe von 500 Euro im Jahr vorgesehen. Dadurch sollen Kosten ausgeglichen werden, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen. Ziel ist es, Menschen, die sich im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich engagieren und eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten, finanziell nicht schlechter zu stellen als andere.

Spendennachweis

Auch der Nachweis von Spenden wird vereinfacht. Eine Spendenbescheinigung ist erst ab 200 Euro nötig, bis zu diesem Betrag reicht die Vorlage des Überweisungsträgers. Indirekte Unterstützung vom Staat erhalten jetzt auch Kulturfördervereine. da die Mitgliedsbeiträge für Kulturfördervereine jetzt abzugsfähig sind.


Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. begrüßt Reformvorschlag

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. begrüßt das Gesetz zur Reform des Spendenrechts, das bereits ab dem Jahr 2007 gelten soll. „Hier werden durch steuerliche Vergünstigungen Menschen und Tätigkeiten gefördert, die für die Gesellschaft sehr wichtig sind“, betont Siegfried Stadter, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Darüber hinaus trage das Gesetz zum Abbau von Bürokratie bei. „Dies ist ein Signal für mehr Eigenverantwortung“, so Stadter. „Außerdem kämen damit nicht nur große Unternehmen, sondern Privatpersonen, die sich für unsere Gesellschaft engagieren in den Genuss von Steuervorteilen.“ Noch muss aber der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zustimmen bzw. können einzelne Bundesländer noch Änderungsvorschläge einbringen; dies kann aber frühestens in der nächsten Bundesratsitzung am 21. September 2007 geschehen. Wird der Gemeinnützigkeitsreform jedoch zugestimmt, wird sie bereits bei der Steuererklärung für das Jahr 2007 angewandt.



Mehr Infos unter www.lohi.de.



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