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Programmänderungen im ERP-Startfonds zum 01. Juli 2007

29.06.07
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die
KfW am 01. November 2004 den ERP-Startfonds eingeführt. Im Rahmen des ERP-Startfonds
stellt die KfW jungen Technologieunternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung
unter der Voraussetzung, dass sich ein Leadinvestor in mindestens gleicher Höhe wie die
KfW beteiligt. Die Beteiligungsform und die Beteiligungskonditionen der KfW richten sich
vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors. Bei der Kofinanzierung von Leadinvestoren
mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern gelten besondere Regelungen.
Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass der Fokus des Programms erweitert
wird. So können nunmehr Technologieunternehmen im Alter bis zu zehn Jahren (bisher:
fünf Jahre) begleitet werden. Zudem ergeben sich Änderungen bei den Gestaltungsmöglichkeiten
bezüglich der Vergütung des Leadinvestors, über die Sie unsere für Sie zuständigen
Mitarbeiter/innen der Kreditabteilung gerne informieren.
Nach Inkrafttreten neuer Beihilferegelungen (Risikokapitalleitlinien, neue De-Minimis-VO)
und der damit verbundenen Neuorientierung der Europäischen Kommission bezüglich der
beihilferechtlichen Behandlung von stillen Beteiligungen durch die EU-Kommission erfolgt
die Kofinanzierung von Leadinvestoren mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie
von Leadinvestoren, deren Beteiligungen einen Beihilfewert haben, ab dem 01. Juli
2007 sowohl für offene (wie bisher) als auch für stille Beteiligungen (neu) unter der „Deminimis“-
Verordnung: Abweichend von den bisherigen Regelungen für Leadinvestoren mit
mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie von Leadinvestoren, deren Beteiligungen
einen Beihilfewert haben, ist daher eine Kofinanzierung durch die KfW von stillen und offenen
Beteiligungen nur noch möglich, soweit der Beihilfewert der Leadinvestorenbeteiligung
plus der Beihilfewert der ERP-Startfondsbeteiligung plus der Beihilfewert ggf. anderer Förderungen zusammen innerhalb von drei Steuerjahren den De-minimis-Höchstbetrag
von 200.000 € nicht übersteigt, wobei die ERP-Startfondsbeteiligung mit einem Beihilfewert
von 100 % gerechnet wird. Über die Zusammensetzung der o. g. Beteiligungsformen
und die Konditionen wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Weitere Informationen und Details zum Programm entnehmen Sie bitte dem in der Anlage
beigefügten aktualisierten Merkblatt.
Vollständige Anträge, die bis zum 30. Juni 2007 einschließlich der zur Bearbeitung notwendigen
Unterlagen bei der KfW eingegangen und damit vor dem 1. Juli 2007 entscheidungsfähig
sind, können noch zu den bis dahin geltenden Bedingungen bewilligt werden.
Anträge, die nach dem 30. Juni 2007 in der KfW eingehen oder erst dann entscheidungsfähig
sind, werden ab dem 01. Juli 2007 zu den neuen Programmbedingungen zugesagt.

Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen
gerne die BeraterInnen Infocenters der KFW:

Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer 01801 / 24 11 24
erreichbar und berät Sie zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten
werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt.
Unser Infocenter ist montags bis freitags, jeweils von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr, erreichbar.
Die aktuelle Konditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der
Nummer 069 / 7431-4214 zur Verfügung.

KFW Mittelstandsbank


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