19.06.07
Die Unternehmenssteuerreform soll Unternehmen entlasten. Davon profitieren nicht nur große Kapitalgesellschaften. Melanie Bär, Steuerexpertin bei der IHK Stuttgart, gibt Tipps, wie sich kleine und mittelständische Unternehmen auf die Neuerungen einstellen.Kapitalgesellschaften, das heißt vor allem jede GmbH, werden von der Senkung der Körperschaftsteuer erheblich profitieren. Schließlich wird der Satz von 25 auf 15 Prozent gesenkt.
Aber auch für die anderen Unternehmen bringt die Reform bestimmte Vorteile. So wird für kleine und mittlere Unternehmen beispielsweise die steuerliche Begünstigung ihrer Investitionstätigkeit verbessert, indem die bestehende Regelung des § 7g EStG umgestaltet wird.
Daneben soll für Personenunternehmen eine Begünstigung thesaurierter Gewinne eingeführt werden. Diese Gewinne können künftig mit einem Satz von 28,25 Prozent versteuert werden. Diese Regelung richtet sich allerdings eher an größere Unternehmen.
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