04.06.07
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer hat zu einer stärkeren Regulierung von Private Equity aufgerufen. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) möchte betonen, dass die Private Equity-Gesellschaften in Deutschland einer vernünftigen, europäisch einheitlichen Regulierung offen gegenüber stehen. Bereits jetzt müssen die Gesellschaften gegenüber ihren Investoren ein Höchstmaß an Transparenz zeigen, viele Private Equity-Gesellschaften in Deutschland werden bereits durch die Landeswirtschaftsministerien reguliert. Der BVK hat seit Mitte der 90er Jahre einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder. Auch der europäische Private Equity-Verband EVCA sowie die anderen nationalen Verbände haben einen Kodex sowie Verhaltensempfehlungen für ihre Mitglieder. Derzeit diskutieren die Verbände auf europäischer Ebene wie diese Kodizes weiterentwickelt werden können.
Der DGB lässt in seinen Forderungen ökonomischen Sachverstand zu Private Equity vermissen. Es ist niemandem damit gedient, populistische und undifferenzierte Forderungen zu formulieren, die den Verdacht nahe legen, dass der DGB den Unterschied zwischen Private Equity und Hedgefonds nicht kennt. Der BVK ist gerne bereit, hier den Dialog mit dem DGB zu verstärken und über Private Equity aufzuklären. Die undurchdachten Äußerungen und international unüblichen Forderungen schaden jedoch dem Finanzplatz Deutschland, isolieren ihn weiter und führen letztlich dazu, dass sich die Arbeitsmarktsituation hierzulande weiter verschärft. Dies kann nicht wirklich Ziel des DGB sein.
So geht die Forderung nach Anlagegrenzen für Versicherungen und Pensionsfonds an den praktischen Gegebenheiten vorbei. Der DGB scheint nicht darüber informiert zu sein, dass für Versicherungen bereits Anlagegrenzen für alternative Investments bestehen, derzeit 10%. In der Praxis investieren Versicherungen aber kaum mehr als 1% in Private Equity.
In seiner Stellungnahme erweckt Sommer den Eindruck, dass bei jeder vierten durch Private Equity-Gesellschaften finanzierten Übernahme die Unternehmen insolvent gingen. Der BVK verwehrt sich gegen diese bewusst irreführende Darstellung. Hier werden Ausfälle bei meist bei jungen Unternehmen und Unternehmensgründungen einbezogen, die das größte Risiko zum Scheitern haben Im Buy-out-Bereich wird lediglich ein einstelliger Anteil aller Beteiligungen durch Insolvenz beendet.
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