06.09.06
Professor Artur Fischer und die LANDESSTIFTUNG Baden-Württemberg schreiben zum vierten Mal den Artur Fischer Preis für private Erfinder aus. Damit sollen zukunftsweisende Ideen von Menschen mit Vorbildcharakter öffentliche Anerkennung finden. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen, dabei werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 32.250 Euro vergeben.
Wer kann sich bewerben?
Alle Personen, die mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg und die nach dem 30. Juni 2004 ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Wie werden die Preisträger ermittelt?
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury. Sie bewertet die Bewerbungen nach folgenden Gesichtspunkten:
· Innovationspotential der Erfindung
· Nutzen für die Allgemeinheit
· Initiative bei der Umsetzung
Die Jury entscheidet über die Vergabe von drei Preisen, die mit 10.000 Euro, 7.500 Euro und 5.000 Euro Preisgeld dotiert sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wo können Sie sich bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung beim Regierungspräsidium Stuttgart, Informationszentrum Patente, Kennwort "Erfinderpreis", Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart, ein.
Auskünfte zum Erfinderpreis erhalten Sie beim Informationszentrum Patente, Telefon 0711/123-2602.
www.erfinderpreis-bw.de
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