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Am 1. August tritt der Gründungszuschuss in Kraft

31.07.06
Vom 1. August an gibt es als Hilfe zur Selbständigkeit nur noch als Gründungszuschuss. In dem neuen arbeitsmarktpolitischen Instrument gehen die bereits abgeschaffte Ich AG und das Überbrückungsgeld auf. Das neue Förderinstrument des Bundes soll unkomplizierter sein als die alten Regelungen. Arbeitslose haben dann künftig Anspruch auf neun Monate Förderung - vorausgesetzt, sie können eine Geschäftsidee vorlegen, die von einer fachkundigen Stelle geprüft wurde. Während der neun Monate erhalten die Gründer Geld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes I plus einer Pauschale von 300 Euro. Danach prüft die Agentur für Arbeit, ob der Gründer tatsächlich geschäftlich tätig war und ob das Konzept auf Dauer trägt. Bei einem positiven Urteil bekommt der Selbstständige noch einmal ein halbes Jahr lang 300 Euro im Monat. Bei der Ich AG wurde bei niedrigeren Bezügen bis zu drei Jahre lang gefördert. Überbrückungsgeld gab es nur sechs Monate lang - allerdings erhielt der Gründer monatlich das Arbeitslosengeld I und einen Zuschuss für die Sozialversicherung in Höhe von gut 69 Prozent des Arbeitslosengeldes.
"Die neue Regelung ist unkomplizierter, lässt weniger Missbrauch zu und senkt dadurch Kosten", sagt Werner Marquis von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. Zwar werde es auch beim Gründungszuschuss Mitnahme-Effekte geben. Voraussichtlich aber weniger als bei den alten Förderprogrammen. Bei diesen nämlich sei es häufig vorgekommen, dass angeblich Gründungswillige abgewartet hätten, bis das Arbeitslosengeld I ausgeschöpft war. Kurz vor Ende des Bezugs sei dann die Existenzförderung beantragt worden, um den Abstieg in "Hartz IV" hinauszuzögern. Den neuen Zuschuss bekommt man deshalb nur noch, wenn noch ein Restanspruch auf mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I besteht. Außerdem verbraucht sich dieser Restanspruch während der Förderung. Wenn die Gründung gescheitert ist, kann man also nicht zurück ins Arbeitslosengeld - es sei denn, man hat eine entsprechende freiwillige Versicherung abgeschlossen.
Überbrückungsgeld auf den letzten Drücker
Beliebt ist der Gründungszuschuss in NRW jedenfalls noch nicht. Marquis von der Agentur für Arbeit berichtet, dass im Juli viele Arbeitslose noch auf den letzten Drücker Überbrückungsgeld beantragt hätten. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor. (www.wdr.de)



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