19.07.06
Nachdem der Bundestag das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft verabschiedet hat, hat auch der Bundesrat für den Gesetzentwurf "grünes Licht" gegeben.
Neben dem Entlastungsgesetz wurde zugleich die Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates verabschiedet. Die Vorarbeiten zur Einführung des Standard-Kosten-Modells in der Bundesregierung sind abgeschlossen und alle Normen sollen bis Ende des Jahres erfasst werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte,verwies auf die wesentliche Erleichterung bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. In der Praxis hatte sich gezeigt, dass die seit Jahresbeginn geltende Regelung der Beitragsfälligkeit zu großem, nicht beabsichtigtem Verwaltungsaufwand in den Unternehmen geführt hat. Schauerte: "Dank der nun gesetzlich verankerten Klarstellung kann die Entgeltabrechnung künftig auf einen Termin im Monat konzentriert werden.
Mit dem Gesetz werden insgesamt 18 Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes umgesetzt. Zu ihnen gehören beispielsweise auch die Anhebung der steuerlichen Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz oder die Entlastung kleinerer Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe von Statistikpflichten. Darüber hinaus wurde vom Bundeskabinett am 25. April 2006 auch ein Katalog mit 37 Maßnahmen für längerfristige mittelstandsfreundliche Reformvorhaben verabschiedet, darunter die Novellierung des GmbH-Gesetzes und die Reform des deutschen Genossenschaftsrechts mit Ziel, Unternehmensgründungen zu vereinfachen. Weitere Beispiele sind die Vereinfachung des zersplitterten Umweltrechts mit Hilfe eines Umweltgesetzbuches und die Vereinfachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Schauerte: "Wir sind auf dem richtigen Weg und werden diesen konsequent weiter gehen. Unser Ziel ist es, unmittelbar nach der Sommerpause den Entwurf eines Zweiten Gesetzes mit weiteren konkreten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen vorzulegen."
(Quelle: www.agil-brandenburg.de)
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