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Mittelstand fordert Änderungen bei Insolvenzverfahren

BDS Präsident Kurz03.03.06
Die heute veröffentlichten Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen spiegeln nach Ansicht des Bundesverbands der Selbständigen (BDS) nur einen Teil der Realität wieder: Zwar sind in der Rubrik „Unternehmensinsolvenzen“ die Zahlen gesunken – doch viel Firmenschicksale sind in den Bereichen „Selbständige“, „natürliche Personen als Gesellschafter“ und vor allem bei „Verbraucherinsolvenzen“ zu finden. Vor allem im letzten (um 40 Prozent gewachsenen) Segment können ehemalige Selbständige geführt werden, die weniger als 20 Gläubiger und keine Mitarbeiter hatten und sich für eine – leichter zu handhabende - Verbraucherinsolvenz entschieden haben. Die tatsächliche Insolvenzzahl ist somit höher als es die Statistik suggeriert und die Politik verkündet. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 65.026 Betriebe und unternehmerisch Tätige durch eine Insolvenz vom Markt verschwunden – Ausdruck der nach wie vor schlechten Rahmenbedingungen.

Seit 2000 hat Deutschland durch Insolvenzen und Liquidationen 400.000 Unternehmen verloren. Dem stehen nur rund 200.000 Firmengründungen gegenüber. Anlässlich der weiterhin hohen Insolvenzzahlen fordert BDS-Präsident Rolf Kurz deutliche Änderungen an Gesetzen und Vorschriften zur Insolvenz: „Hauptziel ist, die zweite Chance – also eine erneute Selbständigkeit – zu ermöglichen. Bislang erschwert die deutsche Rechtspraxis einen Neustart massiv. Aufgrund der 100-prozentigen Pfändung kommen Unternehmer – anders als etwa in den USA – kaum wieder auf die Beine.“

Kurz weiter: „Zudem müssen insolvente Unternehmer, die teilweise Jahrzehnte Steuern und Abgaben gezahlt haben, sozial besser gestellt werden. Viele Selbständige stehen – im Gegensatz zu vielen ‚Sozialhilfegruppen’ – ohne Krankenversicherung da. Darüber hinaus wird bei einem Scheitern auch die Lebensversicherung gepfändet. Pleitiers werden so zum Sozialfall.“

Der BDS hat sechs Forderungen aufgestellt, Vorschriften und Gesetze „rund um die Insolvenz“ einfacher und sozialer zu gestalten. Damit hätten es vor allem jene Selbständige leichter, die wieder ein Geschäft aufmachen wollen. Unternehmen im zweiten Anlauf arbeiten im Durchschnitt genauso gut oder schlecht wie Firmen der „ersten Generation“ [1]:
§ § Insolvente Selbständige ohne Krankenversicherung müssen von einer Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden – so wie ALG II-Empfänger. Bislang können selbst Unternehmer, die jahrzehntelang Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung waren, nach einer Kündigung nicht mehr dorthin zurückkehren. Eine private Krankenversicherung können sie sich meist nicht leisten.
§ § Die 100-prozentige Pfändung muss abgeschafft werden. In anderen Ländern wird eine Pfändung einfach hergestellt: Der Schuldner darf 60 Prozent von dem behalten, was er erwirtschaftet, 40 Prozent muss er abgeben. Insolvente haben so einen höheren Anreiz zur eigenen Grundversorgung und können auch besser für ihr Alter vorsorgen. Zudem würden Gläubiger mehr Geld bekommen, da der Selbständige wieder Startkapital für ein neues Geschäft hat.
§ § Insolvenzverwalter müssen bei „kleinen Aufträgen“ besser bezahlt werden: Bislang erhalten sie eine niedrige Pauschale für das Bearbeiten kleiner Insolvenzen. Sie konzentrieren sich daher auf die größeren Fälle und vernachlässigen die anderen. Oft findet keine Kommunikation mehr statt – mit fatalen Auswirkungen: Insolvente können keine Geldgeschäfte mehr führen.
§ § Rechtliche Sicherheit für Selbständige: Die Arbeit der Insolvenzverwalter muss stärker überprüft werden.
§ § Gehälter für Mitarbeiter müssen Vorrang haben vor Steuerzahlungen: Viele Einzelunternehmer bezahlen kurz vor Anmeldung der Insolvenz die Gehälter ihrer Mitarbeiter – aber die Lohnsteuer und Sozialversicherung nicht. Sie kommen als Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nach. Gesetzlich wird aber eine Nichtleistung der Lohnsteuer und der Sozialversicherung als strafbare Handlung gewertet, während eine Nichtzahlung der Gehälter nur weitere Gläubiger schafft.
§ § Finanzämter müssen bei Steuerforderungen Spielräume nutzen, um Pleiten zu verhindern: Bei Liquiditätsengpässen stimmen Finanzämter meist nicht einer Ratenzahlung oder Stundung zu – sie vollstrecken die Forderung gleich. Folge: Die Firma ist sofort pleite und kann den geforderten Betrag erst recht nicht erbringen. Oft haben Sachbearbeiter Angst, etwas falsch zu machen; Finanzämter verfügen jedoch über Spielräume, die sie häufiger nutzen müssen. Sie sollen nicht Insolvenzverschleppung begünstigen, aber bei Rettungschancen flexibler sein - wie andere Gläubiger auch.


Der BDS ist Deutschlands ältester und größter branchenübergreifender Mittelstandsverband mit rund 80.000 Mitgliedern. Weitere Informationen: Michael Wehran, Tel.: 030/ 2804-9122



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