Organisation: Unternehmensform
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Dossier: Rechtsform Ltd.
Unternehmensführung auf die feine englische Art
Wenn man sich die Firmengründungen innerhalb der europäischen Union anschaut stellt man sehr schnell fest, dass die deutsche Gesetzgebung den Weg in die Selbständigkeit zu einem bürokratischen Hindernislauf werden läßt.
Eine interessante Alternative die deutsche Gesetzgebungen auf legalem Weg zu umgehen, ist eine britische Limited ins Leben zu rufen.
Die Gründung einer Limited bietet dem Unternehmer eine unbürokratische Möglichkeit sich auf dem schnelleren Pfad zu bewegen. Sie ist das Äquivalent zur deutschen GmbH und beschränkt sich auf das Wesentliche, denn wer in Deutschland eine Firma gründet, muß sich ein strenges Reglement unterziehen, dass langwierig , kompliziert. und vor allem kostspielig ist.
In England, Holland und Österreich sind mit der Gründung der Gründer selbst, ein Notar und das zuständige Handelsregister befaßt. In Österreich zum Beispiel wird die Firma ins Handelsregister eingetragen, woraufhin der Inhaber mit dem Handelsregisterauszug zur Wirtschaftskammer geht; die der deutschen IHK und Handwerkskammer in einem entspricht.
Dann erhält er einen Gewerbeschein.
Wenn sich Unternehmer entschließen sollten eine Limited nach britischem Recht zu gründen bieten sich eine Menge Vorteile an, denn angesichts des niedrigen Stammkapitals von 175 Euro und der Tatsache, das diese Rechtsform durch alle EU Länder anerkannt ist, werden die Firmengründungen vereinfacht. Als Pionier für Ltd Gründungen betreut unter anderen die Adcomp Corporation Ltd seit 1995 Unternehmer in Deutschland, die die Vorteile des englischen Rechts genutzt haben.
Allerdings schreibt die englische Gesetzgebung vor das ihre Limited ein Büro in England führen und dort eine Firmenadresse haben muss.
Die Gründung unterliegt deshalb der Besteuerung in Deutschland, weil sie in Deutschland als selbstständige Zweigniederlassung angemeldet wird und steuerlich wie eine GmbH gilt. Das heißt , der Unternehmer zahlt in England keine Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen)
Im Rahmen der europäischen Union bestätigte der europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9 März 1999 dass es zulässig ist, eine Limited in England auch dann zu gründen, wenn dies nur dem Zweck erfolgt, die Vorteile des englischen Rechts zu nutzen, ohne das in England eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.
Die Ltd& Co.KG ist eine Alternative für findige Unternehmer, die auf die feine englische Art betreut und ein niedriges Haftungskapital von 175 Euro investieren wollen.
Infos: Adcomp Corporation, 36266 Heringen Herfa