Unternehmensfinanzierung durch Beteiligungskapital und Mezzanine-Kapital
14.01.08 - „Ein wesentlicher Vorteil dieser beiden Finanzierungsvarianten ist, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen das Kapital bilanziell wie Eigenkapital erfasst wird, ohne dass es zu einer Verwässerung der Gesellschaftsanteile kommt, d. h. der Unternehmer bleibt alleiniger Entscheidungsträger. Entscheidungs- oder Mitwirkungsrechte gehen nicht auf Dritte über“, führt Wirtschaftsanwalt Dr. Werner weiter aus.
Die Eigenkapitalquote deutscher mittelständischer Unternehmen ist mit knapp 7% im internationalen Vergleich sehr gering. Deshalb ist es für den deutschen Mittelstand unabdingbar, seine Eigenkapitalausstattung zu verbessern und neue Finanzierungsquellen neben dem Betriebsmittelkredit zu erschließen.
In diesem Zusammenhang gewinnt die Finanzierung mittelständischer Unternehmen mit sog. Mezzanine-Kapital erheblich an Bedeutung. Mezzanine-Kapital beschreibt Finanzierungsarten, die einem Unternehmen wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zuführen, ohne aber den Kapitalgebern Stimm- und oder Einflussnahmerechte wie den Vollgesellschaftern zu gewähren. Mezzanine-Kapital stärkt die Eigenkapitalquote, verbessert somit die Bonität und das Rating eines Unternehmens und erhöht die Möglichkeiten auf eine ergänzende Kreditfinanzierung zu bezahlbaren Konditionen.
Um das Eigenkapital zu stärken, bietet sich je nach Gesellschaftsform eine Stärkung der Kapitalbasis durch eine direkte Beteiligung über Kommanditgesellschafts- oder GmbH-Anteile bzw. Aktien oder aber eine Beteiligung über Genussrechte oder eine stille Gesellschaft an. Insbesondere mittelständische Unternehmer entscheiden sich meist für Genussrechte oder stillen Beteiligungen. „Ein wesentlicher Vorteil dieser beiden Finanzierungsvarianten ist, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen das Kapital bilanziell wie Eigenkapital erfasst wird, ohne dass es zu einer Verwässerung der Gesellschaftsanteile kommt, d. h. der Unternehmer bleibt alleiniger Entscheidungsträger. Entscheidungs- oder Mitwirkungsrechte gehen nicht auf Dritte über“, führt Wirtschaftsanwalt Dr. Werner weiter aus. Mit einer verbesserten Eigenkapitalquote steigt zugleich die Bonität und damit die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmers.
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